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von Lieb Rechtsanwälte

Zur 68er-Regelung

In unserem Beitrag vom 22.10.2007 stellten wir den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vor, wonach der Widerspruch gegen den feststellenden Beendigungsbeschluss aufschiebende Wirkung entfaltet, mithin Ärzte auch nach Überschreitung der 68 Jahre solange weiterarbeiten dürfen, bis über ihr Rechtsmittel entschieden ist.

von Lieb Rechtsanwälte

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden zur gesetzlichen Verpflichtung der Vertrags(zahn)ärzte zur Behandlung von Standard- und Basistarifversicherten nicht an!

Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 hatten CDU, CSU und SPD die Schaffung einer Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen für privatversicherte Personengruppen, wie Beihilfeberechtigte und Standardtarifversicherte, sowohl bei wahlärztlichen Leistungen in Krankenhäusern als auch bei ambulanten Leistungen niedergelassener Ärzte vereinbart. Hiergegen wurden massive verfassungsrechtliche Einwände erhoben, sodass die Regierungskoalition schließlich von der Einführung einer unmittelbaren Behandlungspflicht absah.

von Lieb Rechtsanwälte

Zur 68er-Regelung

In unserem Beitrag vom 22.10.2007 stellten wir den Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vor, wonach der Widerspruch gegen den feststellenden Beendigungsbeschluss aufschiebende Wirkung entfaltet, mithin Ärzte auch nach Überschreitung der 68 Jahre solange weiterarbeiten dürfen, bis über ihr Rechtsmittel entschieden ist.

von Lieb Rechtsanwälte

Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden zur gesetzlichen Verpflichtung der Vertrags(zahn)ärzte zur Behandlung von Standard- und Basistarifversicherten nicht an!

Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 hatten CDU, CSU und SPD die Schaffung einer Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen für privatversicherte Personengruppen, wie Beihilfeberechtigte und Standardtarifversicherte, sowohl bei wahlärztlichen Leistungen in Krankenhäusern als auch bei ambulanten Leistungen niedergelassener Ärzte vereinbart. Hiergegen wurden massive verfassungsrechtliche Einwände erhoben, sodass die Regierungskoalition schließlich von der Einführung einer unmittelbaren Behandlungspflicht absah.