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von Lieb Rechtsanwälte

Konkurrentenklage

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.08.2004 – 1 BvR 378/00 – ist dem Vertragsarzt die Berechtigung anzuerkennen, die einem anderen Arzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung anzufechten – wenn – 1. – der Status des anfechtenden Vertragsarztes Vorrang vor demjenigen des durch den Verwaltungsakt begünstigten Arztes hat und – 2. – der Anfechtende im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen wie der Begünstigte anbietet.

von Lieb Rechtsanwälte

Entscheidungen zur Arzthaftung

Ein Arzt im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst kann bei differentialdiagnostischen Anzeichen für eine coronare Herzerkrankung (hier: einen akuten Herzinfarkt) zur Befunderhebung (Ausschlussdiagnostik) und damit zur Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus verpflichtet sein.