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von Lieb Rechtsanwälte

Zur Aufklärungspflicht eines „nuschelnden“ Arztes

Das LG Köln hat mit Urteil vom 09.04.2008 (Az.: 25 U 72/05) entschieden, dass ein undeutlicher Sprachstil eines Arztes das vorgeschriebene Aufklärungsgespräch scheitern lassen kann. Im konkreten Fall stellte das Gericht klar, dass die vom „nuschelnden“ Arzt aufgeklärte Patientin, die angeblich tatsächlich nichts bzw. nur Wortfetzen verstand, keine eigenverantwortliche Entscheidung über eine Lymphkonten-Operation treffen konnte, bei der sodann Komplikationen entstanden.

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Arzneimittelwerbung Teil II

Der BGH hat in seinem Urteil vom 20.12.2007 – I ZR 205/04 (KG) klargestellt, dass im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr., 1 a Alt. 1 AMG nicht allein die in Deutschland oder in dem anderen Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage miteinander zu vergleichen ist, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards.

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Rechtlich unzulässig: Versteigerung ärztlicher Leistungen, vorherige Festpreisabsprachen

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2008 (Az. 1 BvR 1886/06) ist die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen über das Internet nicht berufswidrig. Können angesichts der weiter fortschreitenden Liberalisierung der Werbevorschriften für freie Berufe mithin auch ärztliche Behandlungen versteigert werden?

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Aufklärung des medizinischen Sachverhalts im Arzthaftungsprozess durch Gutachten

Leitsatz: Im Arzthaftungsprozess hat das Gericht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in der Regel einen Sachverständigen einzuschalten. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten muss der Tatrichter jedenfalls dann einholen, wenn ein im Wege des Urkundenbeweises verwertetes Gutachten (hier: aus einem vorangegangenen Verfahren einer ärztlichen Schlichtungsstelle) nicht alle Fragen beantwortet. (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2008, Az.: VI ZR 250/07).