Das LG Köln hat mit Urteil vom 09.04.2008 (Az.: 25 U 72/05) entschieden, dass ein undeutlicher Sprachstil eines Arztes das vorgeschriebene Aufklärungsgespräch scheitern lassen kann. Im konkreten Fall stellte das Gericht klar, dass die vom „nuschelnden“ Arzt aufgeklärte Patientin, die angeblich tatsächlich nichts bzw. nur Wortfetzen verstand, keine eigenverantwortliche Entscheidung über eine Lymphkonten-Operation treffen konnte, bei der sodann Komplikationen entstanden.
Der BGH hat in seinem Urteil vom 20.12.2007 – I ZR 205/04 (KG) klargestellt, dass im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr., 1 a Alt. 1 AMG nicht allein die in Deutschland oder in dem anderen Mitgliedstaat jeweils gegebene Gesetzeslage miteinander zu vergleichen ist, sondern die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2008 (Az. 1 BvR 1886/06) ist die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen über das Internet nicht berufswidrig. Können angesichts der weiter fortschreitenden Liberalisierung der Werbevorschriften für freie Berufe mithin auch ärztliche Behandlungen versteigert werden?
Seit April 2007 können Kliniken bei den Landesbehörden Zulassungen beantragen, um hochspezialisierte Leistungen ambulant zu erbringen oder seltene Erkrankungen oder Krankheiten mit besonderen Krankheitsverläufen ambulant therapieren.
Leitsatz: Im Arzthaftungsprozess hat das Gericht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in der Regel einen Sachverständigen einzuschalten. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten muss der Tatrichter jedenfalls dann einholen, wenn ein im Wege des Urkundenbeweises verwertetes Gutachten (hier: aus einem vorangegangenen Verfahren einer ärztlichen Schlichtungsstelle) nicht alle Fragen beantwortet. (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2008, Az.: VI ZR 250/07).