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Zulassung über das 68. Lebensjahr - Achtung! Neues EuGH-Urteil zum "Zwangsruhestand"
Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Az. C-411/05, dürfte nunmehr auch die Möglichkeit genommen worden sein, durch die „Flucht in das Rechtsbehelfsverfahren“ weitere Zeitvorteile zur Nachfolgesuche zu gewinnen. Über jene Möglichkeit hatten wir noch vor Kurzem berichtet. (Lieb aktuell vom 22.10.2007)Weiterlesen … Zulassung über das 68. Lebensjahr - Achtung! Neues EuGH-Urteil zum "Zwangsruhestand"
Verlängerung der Zulassung über das 68.Lebensjahr
Nicht wenige Vertragsärzte sehen sich durch die „68er-Regelung“ in der Ausübung ihres freien Berufes eingeschränkt und diskriminiert.Weiterlesen … Verlängerung der Zulassung über das 68.Lebensjahr
Chefarztvertrag: Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung, Ausnahmen
Die Frage, ob im Rahmen des Chefarztvertrages die Behandlung eines Patienten durch andere Ärzte möglich ist, ohne dass der Chefarzt seinen Honoraranspruch verliert, wird nach wie vor in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich behandelt. Sie gewinnt mit der neuen „Wirtschaftlichkeitsprüfung“ seitens der PKV aktuell an Brisanz.Weiterlesen … Chefarztvertrag: Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung, Ausnahmen
Arzt haftet für Unterhalt bei fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen
Die Klägerin ist Mutter eines im Dezember 2002 geborenen gesunden Sohnes. Sie verlangt von ihrem Gynäkologen, dem Beklagten, aus eigenem und aus abgetretenem Recht des Kindsvaters Ersatz des den Eltern durch die Unterhaltsverpflichtung entstandenen und noch entstehenden Schadens. Der Beklagte hatte es übernommen, der Klägerin im Januar 2002 das lang wirkende Verhütungsmittel "Implanon" zu verabreichen.Weiterlesen … Arzt haftet für Unterhalt bei fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen