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Achtung bei Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen!
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Übertragung des eigenen Vertragsarztsitzes mit dazugehörigen Angestelltensitz ist möglich
Nach einem Urteil des Sozialgericht Marburg vom 14.01.2009 (Az.: S 12 KA 507/08) kann ein Praxisnachfolger nicht nur den Vertragsarztsitz des bisherigen Praxisinhabers übernehmen. Der Nachfolger kann auch einen an den Vertragsarztsitz gekoppelten Angestelltensitz erwerben. Auch die Weitergabe der Anstellungsgenehmigung gegenüber dem Zulassungsausschuss ist möglich.Lange Wartezeiten auf Arzttermin können zur Vertragsarztzulassung führen:
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Manipulative Werbung bei Praxissoftware für Ärzte ist unzulässig!
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg musste sich in zwei Eilentscheidungen [Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 (L 7 B 57/08 KA ER) und vom 17. Februar 2009 (L 7 B 115/08 KA ER)] mit der Problematik von in von Ärzten genutzter Praxissoftware platzierter Arzneimittelwerbung befassen.Weiterlesen … Manipulative Werbung bei Praxissoftware für Ärzte ist unzulässig!