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von Lieb Rechtsanwälte

Kompensiert die Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft den Wegfall der Zuschläge für Gemeinschaftspraxen?

Der neue EBM sieht für Gemeinschaftspraxen ab 1. Januar 2008 keine Zuschläge mehr vor. In fach- und versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen kann dies durch eine mögliche mehrfache Abrechnung der Versicherten- bzw. Grundpauschalen unter Umständen kompensiert werden. Anders verhält es sich bei fachgleichen Gemeinschaftspraxen.

von Lieb Rechtsanwälte

Kompensiert die Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft den Wegfall der Zuschläge für Gemeinschaftspraxen?

Der neue EBM sieht für Gemeinschaftspraxen ab 1. Januar 2008 keine Zuschläge mehr vor. In fach- und versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxen kann dies durch eine mögliche mehrfache Abrechnung der Versicherten- bzw. Grundpauschalen unter Umständen kompensiert werden. Anders verhält es sich bei fachgleichen Gemeinschaftspraxen.

von Lieb Rechtsanwälte

Zornige Hausärzte, Doktores wollen ihre Kassenzulassungen zurückgeben (NN vom 23.01.2008)

Systemausstieg durch gemeinsame Rückgabe der Zulassung, eine Chance für Vertragsärzte? Die Zulassungsrückgabe im Rahmen sog. Korbmodelle wird u. a. von dem Chef des Bayer. Hausärzteverbandes, Herrn Dr. Hoppenthaller, verfochten. Dem Systemumstieg stehen nicht zuletzt mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2007 hohe Hürden entgegen. Auch die politischen Rahmenbedingungen und die kassenärztliche Versorgungswirklichkeit begünstigen das Vorhaben nicht.

von Lieb Rechtsanwälte

Zornige Hausärzte, Doktores wollen ihre Kassenzulassungen zurückgeben (NN vom 23.01.2008)

Systemausstieg durch gemeinsame Rückgabe der Zulassung, eine Chance für Vertragsärzte? Die Zulassungsrückgabe im Rahmen sog. Korbmodelle wird u. a. von dem Chef des Bayer. Hausärzteverbandes, Herrn Dr. Hoppenthaller, verfochten. Dem Systemumstieg stehen nicht zuletzt mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2007 hohe Hürden entgegen. Auch die politischen Rahmenbedingungen und die kassenärztliche Versorgungswirklichkeit begünstigen das Vorhaben nicht.