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Versäumter Massagetermin - nicht folgenlos
Wird ein fest vereinbarter Massagetermin versäumt, muss der Betroffene beweisen, dass es ihm nicht möglich war, die Massagepraxis zu besuchen. Der Nachweis kann beispielsweise durch ein ärztliches Attest geführt werden. Gelingt der Nachweis nicht, ist die Massage trotzdem zu bezahlen, wie das Amtsgericht München bereits in einem Urteil vom 01.04.2009 (Az. 163 C 33450/08) entschieden hat.Verlegung eines Patienten - sozialhilferechtlicher Notfall ?
Im Fall der Patientenverlegung in ein anderes Krankenhaus besteht kein sozialhilferechtlicher Notfall. Die nachbehandelnde Klinik kann vom Sozialhilfeträger keine Erstattung der Behandlungskosten verlangen, wie das Sozialgericht Düsseldorf bereits mit Urteil vom 15.12.2009 (Az.: S 42 (24) SO 27/06) entschieden hat.Weiterlesen … Verlegung eines Patienten - sozialhilferechtlicher Notfall ?
Begrenzte Kostenübenahme für Auslandsbehandlungen
Patienten, die sich mehrfach auf Kosten ihrer Krankenkasse im EG-Ausland behandeln lassen, dürfen bei Folgebehandlungen nicht stets mit der vollen Kostenerstattung rechnen, wie das Bundessozialgericht am 17.02.2010 (Az.: B1 KR 14/09 R) entschieden hat.Weiterlesen … Begrenzte Kostenübenahme für Auslandsbehandlungen
Kein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Scheidungskinder
Ist ein Kind bislang privat krankenversichert gewesen, muss es nicht nach einer Scheidung der Eltern in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wie das Oberlandesgericht Koblenz in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil (Az.: 11 UF 620/09) entschieden hat.Weiterlesen … Kein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung für Scheidungskinder