Ärzte können chronisch Kranken wieder häufiger Krankenfahrten verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes im Januar 2004 eine neue „Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten“ beschlossen. Danach müssen Krankenkassen Fahrten zum Arzt nur noch bei einer „hohen Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum“ bezahlen.
Ein Heilpraktiker muss Gefahren für seinen Patienten im Auge behalten, wenn dieser medizinisch gebotene Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nimmt. Er darf nicht dazu beitragen, notwendige ärztliche Behandlungen zu verhindern oder auch nur zu verzögern.
Einem Mannheimer Apotheker, der zur Abgabe von Arzneimitteln in der Innenstadt einen computergesteuerten Apothekenautomaten aufgestellt hatte, hat das VG Karlsruhe am 02.09.2008 (Az.: 11 K 4331/07) eine Absage erteilt und das Aufstellen eines solchen Automaten als unzulässig erachtet.