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von Lieb Rechtsanwälte

Kostenerstattung statt Sachleistung

In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Sachleistungsprinzip. Dies kann in wenigen Fällen durchbrochen werden. Will ein Patient den Weg der Kostenerstattung gehen, hat er eine Reihe von besonderen Voraussetzungen zu beachten. Fehler in Verfahren, auch solche des Arztes, werden mit der Ablehnung der Kostenerstattung bestraft.