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Achtung: Gesetzesänderung zur 68er-Regelung!
Die große Koalition schlägt im Rahmen des für den 1. Januar 2009 geplanten GKV‑Organisationsweiterentwicklungsgesetzes eine Aufhebung der 68er-Regelung vor.Anspruch auf Opferentschädigung nach Schönheitsoperation
Wird im Vorfeld einer Schönheitsoperation die Zustimmung des Patienten durch bewusst falsche Aufklärung erschlichen, stellt der Eingriff eine vorsätzliche, rechtswidrige gefährliche Körperverletzung dar.Weiterlesen … Anspruch auf Opferentschädigung nach Schönheitsoperation
Kostenerstattung statt Sachleistung
In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Sachleistungsprinzip. Dies kann in wenigen Fällen durchbrochen werden. Will ein Patient den Weg der Kostenerstattung gehen, hat er eine Reihe von besonderen Voraussetzungen zu beachten. Fehler in Verfahren, auch solche des Arztes, werden mit der Ablehnung der Kostenerstattung bestraft.Zweigpraxis und Bedenken der konkurrierenden Kollegen
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