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Kasse muss lange Krankenhausbehandlung zahlen
Die Assekuranz wurde am 17.11.2008 vom Landgericht München I (Az.: 9 O 10707/07) zur Zahlung von € 9468 zzgl. Zinsen verurteilt. Gegklagt hatte eine Münchener Klinik, da die private Krankenkasse der Meinung war, für eine lange Krankenhausbehandlung einer Schlaganfall-Patientin nicht in voller Höhe aufkommen zu müssen.Keine Kostenübernahme bei Brustverkleinerung
Da große Brüste keine Krankheit darstellen, müssen Krankenkassen in der Regel keine Kosten für eine Brustverkleinerung übernehmen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil (Az.: L 1 KR 7/07).Bezeichnung „Männerarzt“ mit erläuterndem Zusatz zulässig
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