Seit 1. Januar 2009 steht privat Versicherten der sog. Basistarif offen. Bislang fehlt es an einer Umsetzung des vom Gesetzgeber vorgegebenen erweiterten Sicherstellungsauftrags durch die KV’en und die KBV.
Das Bundessozialgericht hat am 12.03.2009 seine Rechtsprechung bestätigt, dass sich auch eine Honorarkürzung durch sachlich-rechnerische Richtigstellung für Ärzte spürbar auswirken soll (Az.: B 6 KA 62/07 R).
Nach einer akutellen Entscheidung des VG Koblenz vom 17.03.2009 (6 K 1128/08.KO) hat ein Studiendirektor Anspruch auf Beihilfe für die Versorgung seiner Ehefrau mit einer computergesteuerten Beinprothese.
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16.12.2008, Az.: B 1 KR 2/08 R) sind die Kosten für eine ambulante Magenband-Operation von den gesetzlichen Krankenkassen nicht zu übernehmen, solange es keine entsprechende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses hierfür gibt.