Das Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 1523/06, entschied in einem schon im letzten Oktober gesprochenen Urteil, dass ein Arzt für die Suchterkrankung seines Patienten nur haftbar gemacht werden kann, wenn die Nachlässigkeit in der Behandlung nachweisbar ursächlich für die Arzneimittelabhängigkeit war.
Ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner kann Anspruch auf eine Witwenrente aus einem berufsständischen Versorgungssystem haben. Das nationale Gericht hat zu prüfen, ob sich der überlebende Lebenspartner in einer Situation befindet, die mit der eines Ehegatten, der die betreffende Hinterbliebenenversorgung erhält, vergleichbar ist. Die Weigerung, Lebenspartnern die Hinterbliebenenversorgung zu gewähren, stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung dar.
Das LG Bielefeld (Az.: 4 O 234/03) hat einem früheren Jugendfußballer nach einem ärztlichen Behandlungsfehler 1,36 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen. Der heute 33-jährige Patient hatte eine Klinik in Bielefeld auf Entschädigung aus entgangenem Einnahmen als Profifußballer verklagt, weil er nach einer Sportverletzung falsch behandelt worden war.
In einem vom Oberlandesgericht Nürnberg entschiedenen Fall hatte ein Patient nach fast zwei Jahren die Behandlung bei einem Arzt abgebrochen. Wegen angeblicher Fehler drohte er dem Arzt gerichtliche Schritte an und forderte ihn auf, ihm keine Rechnung zu stellen. Der Arzt zeigte sich zunächst beeindruckt. Erst vier Jahre später schickte er dem Patienten seine Rechnung über rund 63.000,00 Euro.
Wird ein Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis, die in einem gesperrten Bereich liegt, durch Ausscheiden eines Partners frei, kann dieser nicht beliebig lange frei gehalten und erst nach Jahren wieder besetzt werden, sondern verfällt, wie das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 06.02.2008 (Az.: B 6 KA 26/07 R) bestätigt hat.