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Zweigpraxen - und kein Ende
Zweigpraxen - und kein Ende
Mit unserem Beitrag vom 02.01.2009 "Zweigpraxen: Verbesserung des Versorgungsangebots entscheidend" berichteten wir über eine Entscheidung des Sozialgericht Marburg vom Mai 2008, Az.: S 12 KA 403/07, nach der Voraussetzung für die Zulassung einer Zweigpraxis eine Bedarfslücke ist, die dann entsteht, wenn die örtlichen Vertragsärzte die Leistungen des Zweigpraxisbewerbers nicht im erwünschten Umfang erbringen können.Betrifft die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung Arztpraxen ?
Arztpraxen müssen bei ihrem Internetauftritt nicht ihre Berufshaftpflichtversicherung nennen, die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung bleibt insoweit ohne Folgen.Weiterlesen … Betrifft die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung Arztpraxen ?
Einsichtsrecht des Patienten in Behandlungsunterlagen seines Psychotherapeuten
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