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Rechtlich unzulässig: Versteigerung ärztlicher Leistungen, vorherige Festpreisabsprachen
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2008 (Az. 1 BvR 1886/06) ist die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen über das Internet nicht berufswidrig. Können angesichts der weiter fortschreitenden Liberalisierung der Werbevorschriften für freie Berufe mithin auch ärztliche Behandlungen versteigert werden?Ambulante Behandlung im Krankenhaus § 116b SGB V
Seit April 2007 können Kliniken bei den Landesbehörden Zulassungen beantragen, um hochspezialisierte Leistungen ambulant zu erbringen oder seltene Erkrankungen oder Krankheiten mit besonderen Krankheitsverläufen ambulant therapieren.Weiterlesen … Ambulante Behandlung im Krankenhaus § 116b SGB V
Aufklärung des medizinischen Sachverhalts im Arzthaftungsprozess durch Gutachten
Leitsatz: Im Arzthaftungsprozess hat das Gericht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in der Regel einen Sachverständigen einzuschalten. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten muss der Tatrichter jedenfalls dann einholen, wenn ein im Wege des Urkundenbeweises verwertetes Gutachten (hier: aus einem vorangegangenen Verfahren einer ärztlichen Schlichtungsstelle) nicht alle Fragen beantwortet. (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2008, Az.: VI ZR 250/07).Weiterlesen … Aufklärung des medizinischen Sachverhalts im Arzthaftungsprozess durch Gutachten