News

von Lieb Rechtsanwälte

„Botox-Party“ im Rahmen der Erlebnisgastronomie

Bietet ein Gastronomiebetrieb einem Arzt im Rahmen einer sog. „Botox-Party“ den gesellschaftlichen Rahmen, außerhalb seiner Klinik zu Werbezwecken u. a. kostenlose Faltenbehandlungen durchzuführen, leistet er Beihilfe zu Verstößen dieses Arztes gegen die Berufsordnung und kann selbst als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

von Lieb Rechtsanwälte

Zweigpraxen - und kein Ende

Mit unserem Beitrag vom 02.01.2009 "Zweigpraxen: Verbesserung des Versorgungsangebots entscheidend" berichteten wir über eine Entscheidung des Sozialgericht Marburg vom Mai 2008, Az.: S 12 KA 403/07, nach der Voraussetzung für die Zulassung einer Zweigpraxis eine Bedarfslücke ist, die dann entsteht, wenn die örtlichen Vertragsärzte die Leistungen des Zweigpraxisbewerbers nicht im erwünschten Umfang erbringen können.