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von Lieb Rechtsanwälte

Ärzte müssen im Prüfverfahren konkrete Fehler aufzeigen

Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts, Az.: B 6 KA 57/07R u.a., genügen pauschale Zweifel an der Richtigkeit der Verordnungsdaten im Prüfverfahren nicht, um eine weitere Überprüfung zu verlangen. In den den Urteilen zugrunde liegenden Fällen hatten Allgemeinärzte ihr durchschnittliches Verordnungsvolumen um bis zu 190 % überschritten.

von Lieb Rechtsanwälte

Welche ärztlichen Gutachten sind umsatzsteuerpflichtig, welche nicht?

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt umsatzsteuerfrei. Die Regelung gilt aber nur für Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen werden. Steht das therapeutische Ziel nicht im Vordergrund, fällt Umsatzsteuer an.

von Lieb Rechtsanwälte

Chipkartenbetrug, wer muss die Patientenidentität prüfen?

Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 12.06.2008, Az.: B 3 KR 19/07R, dass die Klinik vor Behandlungsbeginn prüfen müsse, ob ein Patient gültig versichert sei. Sie könne nicht darauf vertrauen, dass der einweisende Arzt ihr diese Prüfung abgenommen habe und deshalb eine Krankenkasse für die durch Einsatz einer Chipkarte erschlichene Behandlung aufkomme.