Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist der Verzicht des Vertragsarztes auf den halben Versorgungsauftrag möglich. Bislang kann allerdings nicht die aufgegebene Hälfte der Zulassung an einen anderen Kollegen abgegeben werden. Der Verkauf der halben Praxis mit hälftiger Zulassung in gesperrten Gebieten wird von den Zulassungsgremien derzeit mehrheitlich nicht genehmigt.
Die große Koalition schlägt im Rahmen des für den 1. Januar 2009 geplanten GKV‑Organisationsweiterentwicklungsgesetzes eine Aufhebung der 68er-Regelung vor. Zu § 95 Abs. 7 SGB V heißt es:
Die große Koalition schlägt im Rahmen des für den 1. Januar 2009 geplanten GKV‑Organisationsweiterentwicklungsgesetzes eine Aufhebung der 68er-Regelung vor.
Wird im Vorfeld einer Schönheitsoperation die Zustimmung des Patienten durch bewusst falsche Aufklärung erschlichen, stellt der Eingriff eine vorsätzliche, rechtswidrige gefährliche Körperverletzung dar.
In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Sachleistungsprinzip. Dies kann in wenigen Fällen durchbrochen werden. Will ein Patient den Weg der Kostenerstattung gehen, hat er eine Reihe von besonderen Voraussetzungen zu beachten. Fehler in Verfahren, auch solche des Arztes, werden mit der Ablehnung der Kostenerstattung bestraft.