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von Lieb Rechtsanwälte

Verkauf der halben Zulassung?

Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist der Verzicht des Vertragsarztes auf den halben Versorgungsauftrag möglich. Bislang kann allerdings nicht die aufgegebene Hälfte der Zulassung an einen anderen Kollegen abgegeben werden. Der Verkauf der halben Praxis mit hälftiger Zulassung in gesperrten Gebieten wird von den Zulassungsgremien derzeit mehrheitlich nicht genehmigt.

von Lieb Rechtsanwälte

Kostenerstattung statt Sachleistung

In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Sachleistungsprinzip. Dies kann in wenigen Fällen durchbrochen werden. Will ein Patient den Weg der Kostenerstattung gehen, hat er eine Reihe von besonderen Voraussetzungen zu beachten. Fehler in Verfahren, auch solche des Arztes, werden mit der Ablehnung der Kostenerstattung bestraft.