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von Lieb Rechtsanwälte

Zur Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung bei der Verwendung transparenter Zahnschienen (Invisalign®)

Nach Auffassung des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 223 C 31469/07) ist die Verwendung transparenter Zahnschienen in der Kieferorthopädie nicht lediglich ästhetisch motiviert, sondern eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, die zwischenzeitlich über eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung verfügt.

von Lieb Rechtsanwälte

Weitergabe von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erlaubt

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des Schutzes von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen. Er hat entschieden, dass nach gegenwärtiger Rechtslage Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung der Leistungsabrechnung übermitteln dürfen.