Berufsrecht und Abgabe diätetischer Mittel unter ärztlicher Aufsicht
Nach Auffassung des Landgerichts Braunschweig, Aktenzeichen: 21 O 312/08, liegt eine nach der ärztlichen Berufsordnung verbotene Produktabgabe nicht vor, wenn das von dem Arzt verordnete und verkaufte diätetische Lebensmittel erforderlicher Bestandteil der Behandlung seines Patienten im Rahmen der bei diesem Patienten vorliegenden Gesundheitsbeeinträchtigung ist.Weiterlesen … Berufsrecht und Abgabe diätetischer Mittel unter ärztlicher Aufsicht