Manipulative Werbung bei Praxissoftware für Ärzte ist unzulässig!
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg musste sich in zwei Eilentscheidungen [Beschlüsse vom 24. Oktober 2008 (L 7 B 57/08 KA ER) und vom 17. Februar 2009 (L 7 B 115/08 KA ER)] mit der Problematik von in von Ärzten genutzter Praxissoftware platzierter Arzneimittelwerbung befassen.Weiterlesen … Manipulative Werbung bei Praxissoftware für Ärzte ist unzulässig!