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von Lieb Rechtsanwälte

Übertragung des eigenen Vertragsarztsitzes mit dazugehörigen Angestelltensitz ist möglich

Nach einem Urteil des Sozialgericht Marburg vom 14.01.2009 (Az.: S 12 KA 507/08) kann ein Praxisnachfolger nicht nur den Vertragsarztsitz des bisherigen Praxisinhabers übernehmen. Der Nachfolger kann auch einen an den Vertragsarztsitz gekoppelten Angestelltensitz erwerben. Auch die Weitergabe der Anstellungsgenehmigung gegenüber dem Zulassungsausschuss ist möglich.