Ein Arzt ist ohne äußeren Anlass nicht verpflichtet, die in seinem Behandlungszimmer wartenden Patienten zu überwachen und Vorkehrungen zur Vermeidung eigenmächtiger gefahrengeneigter Handlungen der Patienten zu treffen (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2008, Aktenzeichen: 1 U 51/08)
Werden von einer Partei ernstzunehmende Bedenken gegen ein Gutachten erhoben, so ist das Gericht zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Klärung verbleibender Zweifel verpflichtet (BGH, Beschluss vom 21.01.2009 – VI ZR 170/08).
Werden von einer Partei ernstzunehmende Bedenken gegen ein Gutachten erhoben, so ist das Gericht zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Klärung verbleibender Zweifel verpflichtet (BGH, Beschluss vom 21.01.2009 – VI ZR 170/08).
Für die Kopie der Dokumentation (einer Geburt) nebst Folgebehandlung ist eine Vergütung von 50 Cent je DIN-A4-Seite nicht unangemessen. Die Herausgabe der Kopien der Dokumentation kann von den Kopierkosten abhängig gemacht werden (LG München I, Urteil vom 19.11.2008 – 9 O 5324/08).