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von Lieb Rechtsanwälte

Behinderter muss nicht auf elektrischen Rollstuhl verzichten.

Die Versorgung zielt darauf ab, den Behinderten unabhängig zu machen, wie es in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom August (Az.: B 3 KR 8/08 R) heißt. Demnach besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl, wenn ein Versicherter nicht (mehr) in der Lage ist, den Nahbereich der Wohnung mit einem vorhandenen Rollstuhl aus eigener Kraft zu erschließen.

von Lieb Rechtsanwälte

LASIK: Private Krankenversicherung muss Operation zahlen

In unserem Bericht vom 21.04.2008 stellten wir die Entscheidung des AG Göttingen vom 30.01.2008 vor. Zwischenzeitlich hat auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten mit Urteil vom 15.09.2009, Aktenzeichen: 6 C 337/07, die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung bestätigt. Hingegen versagte das Amtsgericht München mit Urteil vom 09.01.2009, Aktenzeichen: 112 C 25016/08, die Kostenerstattung.