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von Lieb Rechtsanwälte

Kostentragungspflicht für medizinisches Sachverständigengutachten

Die Kosten eines von einem Patienten vorprozessual eingeholten Privatgutachtens sind nur dann erstattungsfähig, wenn das Gutachten gerade im Hinblick auf eine konkrete gerichtliche Auseinandersetzung in Auftrag gegeben wurde. Das ist nicht der Fall, wenn der Zweck allein darin liegt, im Vorfeld eines Rechtsstreits eine mögliche Ersatzberechtigung des Patienten zu prüfen. (OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2009, Aktenzeichen: 25 W 179/09)