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von Lieb Rechtsanwälte

BSG-Urteil zur Verrechnung alter Regresse im Insolvenzfall

Muss ein Arzt in die Insolvenz gehen, kann die Kassenärztliche Vereinigung (KV) eventuelle Regressforderungen mit alten Honoraransprüchen aufrechnen, wie das Bundessozialgericht in Kassel mit Urteil vom 03.02.2010 (Az.: B 6 KA 30/08 R) entschieden hat. Dies wiederum kommt dem betroffenen Arzt bei einem etwaigen späteren Neustart zugute.