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von Lieb Rechtsanwälte

Werbung von Zahnärzten („MacDent“)

Es ist mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchiseunternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.09.2009 – 3 C 4.09).