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Schmerzensgeld bei vergessener Tamponade
VGH Mannheim: Eine Kräuterteemischung mit Rhabarberwurzel ist kein Arzneimittel
Der VGH Mannheim setzte sich in seinem Urteil vom 11.02.2010 (Az. 9 S 3331/08) mit dem Begriff des "Präsentationsarzneimittels" auseinander. Er folgte dabei der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere des EuGH (vgl. EuGH, GRUR 2008, 271 - "Knoblauchkapseln").Weiterlesen … VGH Mannheim: Eine Kräuterteemischung mit Rhabarberwurzel ist kein Arzneimittel
Konkurrentenklage gegen Sonderbedarfszulassung
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