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von Lieb Rechtsanwälte

Fahrlässige Tötung durch Notarzt wegen Unterlassung einer Krankenhauseinweisung

Wie das Landgericht Potsdam bereits mit Urteil vom 25.08.2008 - 27 Ns 96/07 entschieden hat, hat bei unklarer Diagnose ein Notarzt seinen Überlegungen die vital bedrohlichste Erkrankung zugrunde zu legen. Fahrlässig handelt auch derjenige Arzt, der einen Patienten bei unsicherer Diagnose nicht unter Annahme der vital bedrohlichsten Erkrankung in eine Spezialklinik einweist, wenn hierdurch der Tod des Patienten früher eintritt.