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von Lieb Rechtsanwälte

In Bayern gilt auch für Shisha-Bars das Rauchverbot

Inhaber von Shisha-Bars müssen sich ebenfalls an das seit dem 1. August geltende neue bayerische Rauchverbot halten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat auf Beschlusswege den Antrag eines Barbesitzers auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt (1BvQ 23/10), der sich gegen die strikte Neufassung des Rauchverbotes zur Wehr gesetzt hatte, weil dieses ihn in seiner Berufs- und Handlungsfreiheit einschränkt.