Tarifliche Altersgrenze gilt nicht als Diskriminierung
Tarifvertragsklauseln, die ein automatisches Ende von Arbeitsverträgen mit Erreichen des Rentenalters vorsehen, sind rechtmäßig. Ein Ausscheiden aus dem Arbeitsvertrag mit Erreichen des 65 Lebensjahres wird vom EuGH nicht als unzulässige Altersdiskriminierung aufgefasst.Weiterlesen … Tarifliche Altersgrenze gilt nicht als Diskriminierung