Nach § 12 GOÄ wird die Vergütung fällig, wenn dem Patienten eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist, mithin ist die Erteilung einer ordnungsgemäßen Gebührenrechnung Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs.
Seit In-Kraft-Treten des Vertragsrechtsänderungsgesetzes eröffnet der "Honorararzt" Ärzten und Krankenhäusern neue Persektiven und sorgt für anhaltende Diskussionen zwischen Kritikern und Befürwortern. In unserer Rubrik Broschüren findet sich hierzu eine Broschüre zum Thema "Der Honorararzt".
Nicht jedes schuldhaft begangene Steuervergehen führt automatisch zur Annahme der Unwürdigkeit iSv § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO. Erforderlich ist ein unmittelbares berufsbezogenes Fehlverhalten, durch das das notwendige Vertrauen in eine vorrangig am Wohle des Patienten orientierte Berufsausübung verlorgen geht.
Der Bundesgerichtshof hat sich zum Schadenersatz nach einem ärztlichen Kunstfehler an einem Kind geäußert. Besonders schwierig sei dabei die Prognose des Verdienstausfalls noch junger Kinder. Er orientiert sich an dem vermuteten Beruf und "einem dem entsprechenden normalen beruflichen Werdegang" (Urteil vom 05.10.2010, Az.: VI ZR 186/08).
Das Bundessozialgericht in Kassel hat seine Rechtsprechung zum "Off-Label-Use" konkretisiert (BSG, Urteile vom13.10.2010, Az.: B 6 KA 47/09 R und 48/09 R). Hiernach greift die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur bei Ausnahmebehandlungen, die schwerste Krankheiten selbst betreffen, nicht aber bei Behandlungen von Folgekrankheiten.