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von Lieb Rechtsanwälte

Steuerrecht: Nachweis von Krankheitskosten zur Anerkennung als außergewöhnliche Belastung

Nach § 33 EStG können Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden, soweit diese nicht z. B. von einer Versicherung oder Krankenkasse erstattet werden und die zumutbare Belastung (zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) übersteigen.