Unzulässige Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung
Viele Händler stellen gerne ihrem Verkaufspreis die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) gegenüber. Damit wollen sie zeigen, wie günstig ihr Angebot im Vergleich zum „Normalpreis“ ist. Dies ist grundsätzlich zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
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