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von Lieb Rechtsanwälte

Rückerhalt der Mietsache bei Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters?

Ein gewerblicher Mieter hatte das Mietverhältnis zu dem aus seiner Sicht nächstmöglichen Zeitpunkt 17.6.2020 gekündigt. Der Vermieter wies darauf hin, dass das Mietverhältnis noch ein Jahr weiterlaufe. In der Folgezeit nutzte der Mieter das Mietobjekt bis zum 31.12.2020 und warf an diesem Tag die Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters. Der Vermieter erklärte, dass die Rückgabe der Schlüssel ausdrücklich gegen seinen Willen erfolgte und er nicht empfangsbereit sei.