News

von Lieb Rechtsanwälte

Fake-Shops im Internet – was können betrogene Verbraucher rechtlich tun?

Immer mehr Verbraucher fallen auf sogenannte „Fake-Shops“ im Internet herein – vermeintlich seriöse Online-Shops, die günstige Preise versprechen, aber bezahlte Ware nie liefern. Die Täter sitzen oft im Ausland, die Seiten wirken professionell und tauchen meist nur kurz im Netz auf. Doch was können betrogene Käufer tun, wenn die Lieferung ausbleibt?

von Lieb Rechtsanwälte

Mitunternehmerschaft § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG: Freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte bei überwiegend organisatorischen und administrativen Leistungen eines Partners

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der mit, und Zusammenarbeit stattfinden.

(amtl.) BFH, Urteil vom 4.2.2025-VIIIRIV/22

von Lieb Rechtsanwälte

Liquidation einer GmbH und hierbei zu beachtende Pflichten

Manchmal ist es so, dass ein Betrieb, der als GmbH geführt wird, beendet und die GmbH liquidiert werden soll. Dies erfordert eine Abstimmung der Geschäftsführung mit der Steuerberatungskanzlei der Gesellschaft und einer im Bereich des Gesellschaftsrechts tätigen Anwaltskanzlei. Mit dem Beschluss der Liquidation ist die GmbH nicht beendet, sondern der Zweck der Gesellschaft ist nun auf die Beendigung der Gesellschaft gerichtet. Die Verpflichtungen gehen auch nach dem Liquidationsbeschluss weiter. Das gilt z.B. für die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, die steuerlichen Pflichten oder die Insolvenzantragspflichten.

von Lieb Rechtsanwälte

Unmittelbarer Vollstreckungsdruck trotz freundlichen Tons einer Zahlungserinnerung

Ein Sozialversicherungsträger erließ einen Beitragsbescheid mit dem Betreff „Bitte denken Sie an Ihre Beitragszahlung“. Der Insolvenzverwalter der säumigen Beitragszahlerin, einer GmbH, die daraufhin rund 30.400,00€ zahlte und weniger als 3 Monate später einen Insolvenzantrag stellte, sah in dem Schreiben eine Vollstreckungsandrohung und focht die Zahlung als inkongruente Deckung an.