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von Lieb Rechtsanwälte

„Ein Europa für das digitale Zeitalter“ – Ein neuer Richtlinienvorschlag der Europäischen Union zur Digitalisierung des Europäischen Binnenmarktes

Am 29. März 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinien angenommen, die durch Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu mehr Transparenz und zeitgleich weniger Bürokratie für Unternehmen führen soll. Gesellschaften soll es erleichtert werden die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im europäischen Gesellschaftsrecht auszuweiten. Zielgruppe des neuen Richtlinienvorschlags sind damit insbesondere Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit – dadurch dass mehr Informationen über Unternehmen auf EU-Ebene öffentlich zugänglich gemacht werden, sollen Transparenz und das Vertrauen in eben diese Geschäftstätigkeiten gestärkt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, in der EU geschäftlich tätig zu werden.

von Lieb Rechtsanwälte

Löschung des Schufa-Eintrags nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Der BGH hat mit Beschluss vom 27.03.2023 ein Verfahren ausgesetzt, in dem ein (ehemaliger) Insolvenzschuldner die Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der SCHUFA begehrt. Der BGH wartet zunächst die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in zwei dort anhängigen (verbundenen) Verfahren (C-26/22 und C-64/22) ab.

von Lieb Rechtsanwälte

11. GWB-Novelle – das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, eine neue Machtstellung für das Bundeskartellamt

Am 05.04.2023 hat die Bundesregierung das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), beschlossen. Es handelt sich dabei um eine der größten und weitreichendsten Reformen des deutschen Wettbewerbsrecht – Ziel der Novelle soll es sein, den Wettbewerb im Sinne der Verbraucher zu stärken.

von Lieb Rechtsanwälte

Die Prüfung der marktübergreifenden Bedeutung Microsofts – Digitalunternehmen stehen zunehmend im Fokus des Bundeskartellamts

Mit Meldung des Bundeskartellamts (BKartA) vom 28.03.2023 wurde bekannt, dass ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet wurde, um zu prüfen, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt.