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von Lieb Rechtsanwälte

Dr. Christopher Lieb stellvertretender Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses „gewerblicher RS“

Dr. Christopher Lieb stellvertretender Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses „gewerblicher RS“
 
Herr Dr. Christopher Lieb wurde letzte Woche vom Prüfungsausschuss „Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz“ der RAK Nürnberg und Bamberg zum stellvertretenden Vorsitzendem gewählt. Herr Dr. Lieb gehört dem Ausschuss seit 2006 an.

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Nachfolgeregelung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Verwaltung des privaten Vermögens erfolgt häufig in sog. Family Offices. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurden bei einer GbR u.a. die Regelungen für den Erbfall geändert. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob ggf. durch die gesetzliche Änderung oder aus anderen Gründen ein Änderungsbedarf besteht.

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Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung beim Grundstückskauf

Der BGH hatte über den Beginn der Verjährungsfrist im Hinblick auf den Anspruch eines Grundstückskäufers auf Eigentumsverschaffung zu entscheiden. Der Anspruch war nach den vertraglichen Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag nicht sofort fällig (BGH, Urt. vom 15.3.2024 – V ZR 224/22). weiterlesen

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Handlungspflichten zur Unterlassung einer öffentlichen Wiedergabe

Immer wieder verletzen Internetseitenbetreiber die Urheberrechte von Dritten, indem sie deren Texte, Zeichnungen, Fotos oder andere geschützte Werke ohne Genehmigung auf ihrer Internetseite verwenden. Werden sie dann zur Unterlassung verurteilt oder geben im Rahmen einer gütlichen Einigung eine Unterlassungserklärung ab, so enthält diese stets auch eine Pflicht zur Beseitigung des Verletzungszustandes. Die Grenzen dieser Pflicht hat das OLG Nürnberg in einem aktuellen Beschluss konkretisiert (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 19.02.2024 - 3 U 2291/23).