KI im modernen Arbeitsleben – ArbG Hamburg, Beschluss 16.01.2024, Az. 24 BVGa 1/24
Arbeitgeber dürfen die Nutzung von KI zur Erbringung der Arbeitsleistung freigeben, ohne den Betriebsrat beteiligen zu müssen – jedenfalls nach Ansicht des Arbeitsgerichts Hamburg.
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