Der BGH hat mit Beschluss vom 28.06.2023, Az. XII ZB 537/22 entschieden, dass der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen zur Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gehalten ist, sich auf Aufforderung des Vermieters zu seiner Bereitschaft zu erklären, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben; allein durch sein Schweigen auf eine solche Aufforderung des Vermieters gebe der Mieter noch keine Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO.
In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt am Main hat ein Fotograf mit dem Portal Fotolia einen Vertrag geschlossen und dem Portal dabei eine Lizenz zur Nutzung seiner Fotos sowie das Recht, Unterlizenzen an die Nutzer des Portals zu erteilen, eingeräumt. Eine Fotolia-Nutzerin hatte seine Bilder auf ihrer Webseite verwendet, ohne ihn als Urheber zu nennen. Der Fotograf verklagte die Kundin daraufhin und verlangte Unterlassung, das Bild ohne Urheberbenennung zu nutzen sowie Schadensersatz.
Das Bundesdigitalministerium veröffentlicht mit Datum vom 04.08.2023 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Digital Services ACT (DSA, auf Deutsch: Gesetz über digitale Dienste). Der DSA ist eine Verordnung der europäischen Union, die für einheitliche Spielregeln für Betreiber digitaler Plattformen in Europa sorgen soll. Diese Verordnung wurde im Oktober 2022 veröffentlicht und wird spätestens ab 17. Februar 2024 in der gesamten EU gelten.
Environmental Social Governance (ESG) ist ein anhaltender Trend zum Umdenken in der Wirtschaft - weg von kurzsichtiger Fokussierung auf schnelle und große Gewinne und hin zum verantwortungsvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen. Auch die Kundenkreise legen zunehmend Wert auf nachhaltiges Wirtschaften. So empfiehlt sich auch im Interesse des Unternehmenserfolges die Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis. Was dabei zu beachten ist und welche Vorteile die anwaltliche Unterstützung in diesem Zusammenhang bietet, lesen Sie in unserer neuen Broschüre.
In Zeiten des Klimaschutzes, ESG und Nachhaltigkeit sind Green Claims in aller Munde und führen derzeit nicht nur innerhalb der Europäischen Behörden sondern auch vor den deutschen Gerichten zu großem Diskussionspotential. Nun hat das LG Karlsruhe mit Urteil vom 26.07.2023 (Az. 13 O 46/22 KfH) entschieden, dass derjenige, der seine Produkte mit sog. Green Claims (freiwillige Umweltkennzeichnungen) auch dafür sorgen sollte, dass diese Produkte wirklich „grün“ sind. Leider ist dies ist nicht immer der Fall.