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von Lieb Rechtsanwälte

Hat der BGH ein Herz für nachlässige Urheberrechtsverletzer?

Mit Urteil vom 27.05.2021 (I ZR 119/20 – Lautsprecherfoto) hat der Bundesgerichtshof scheinbar eine Änderung der Rechtsprechung eingeläutet. Was war geschehen? Der Anbieter eines Lautsprechers auf Ebay-Kleinanzeigen verwendete ein fremdes Produktfoto und verletzte damit die Urheberrechte des Fotografen.  Im Verlauf des Rechtsstreits gab der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und entfernte (vermeintlich) das Foto aus dem Internet.

von Lieb Rechtsanwälte

Positive Fortbestehensprognose bei Überschuldung von Start – up Unternehmen (zu § 19 II 1 InsO a.F.)

Das OLG Düsseldorf hatte über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter eines Start – up Unternehmens zu entscheiden, in dessen Jahresabschluss 2015 (Jahr vor Insolvenzantrag und -eröffnung) ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H. von 620.200.-€ festgestellt worden war. Die Darlehen des Investors (für den der Gesellschafter – Geschäftsführer treuhänderisch einen Teil der Geschäftsanteile hielt), über die sich das Start – up im Wesentlichen finanzierte (ausgereicht Ende 2015 i.H. von 608.000.-€), waren zum 31.12.2017 befristet und dann zurückzuzahlen. Nach Auffassung des Insolvenzverwalters war das Unternehmen überschuldet mangels qualifizierten Rangrücktritts der Darlehen des Investors; er nahm den ehemaligen Gesellschafter - Geschäftsführer wegen masseschmälernder Zahlungen in Anspruch.

von Lieb Rechtsanwälte

Veröffentlichung von Urteilen im Internet

Immer wieder werden wir von Mandanten gefragt, ob diese das Urteil zu einem gewonnenen Verfahren im Internet veröffentlichen dürfen. In der Regel ist eine Urteilsveröffentlichung in anonymisierter Form, also ohne Nennung der Parteien, zulässig und wird von einigen Gerichten auch selbst vorgenommen. Häufig möchte der Gewinner eines Rechtsstreits das Urteil aber gerade mit dem Namen des Besiegten veröffentlichen, insbesondere wenn es sich dabei um einen direkten Wettbewerber handelt. Eine Urteilsveröffentlichung mit Namensnennung ist jedoch nicht ohne Weiters zulässig.

von Lieb Rechtsanwälte

Haftet eine Zeitung für einen unrichtigen Gesundheitstipp?

Mit dieser Frage hatte sich der EuGH in seinem Urteil vom 10.06.2021 zu befassen. Er stellte fest, dass ein Exemplar einer gedruckten Zeitung, die im Zuge der Behandlung eines Themas aus dem Umfeld der Medizin einen unrichtigen Gesundheitstipp zur Verwendung einer Pflanze erteilt, durch dessen Befolgung eine Leserin dieser Zeitung an der Gesundheit geschädigt wurde, kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne des Art. 2 der Richtlinie 85/374/EWG darstellt.