News

von Lieb Rechtsanwälte

Veröffentlichung von Urteilen im Internet

Immer wieder werden wir von Mandanten gefragt, ob diese das Urteil zu einem gewonnenen Verfahren im Internet veröffentlichen dürfen. In der Regel ist eine Urteilsveröffentlichung in anonymisierter Form, also ohne Nennung der Parteien, zulässig und wird von einigen Gerichten auch selbst vorgenommen. Häufig möchte der Gewinner eines Rechtsstreits das Urteil aber gerade mit dem Namen des Besiegten veröffentlichen, insbesondere wenn es sich dabei um einen direkten Wettbewerber handelt. Eine Urteilsveröffentlichung mit Namensnennung ist jedoch nicht ohne Weiters zulässig.

von Lieb Rechtsanwälte

Haftet eine Zeitung für einen unrichtigen Gesundheitstipp?

Mit dieser Frage hatte sich der EuGH in seinem Urteil vom 10.06.2021 zu befassen. Er stellte fest, dass ein Exemplar einer gedruckten Zeitung, die im Zuge der Behandlung eines Themas aus dem Umfeld der Medizin einen unrichtigen Gesundheitstipp zur Verwendung einer Pflanze erteilt, durch dessen Befolgung eine Leserin dieser Zeitung an der Gesundheit geschädigt wurde, kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne des Art. 2 der Richtlinie 85/374/EWG darstellt.

von Lieb Rechtsanwälte

Geschäftsführerhaftung gem. § 64 GmbHG a.F. nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Der ehemalige Geschäftsführer einer insolventen GmbH wurde vom Insolvenzverwalter auf Erstattung eines Betrages gem. § 64 GmbHG a.F. wegen einer Einzahlung auf ein debitorisches Konto i.H. von 14.800,-€ in Anspruch genommen. Während des Berufungsverfahrens hatte der klagende Insolvenzverwalter zusätzlich die Rückführung des Kontostandes in Höhe des Saldos der Ein- und Ausgänge von Zahlungen bei der kontoführenden Bank für den Zeitraum, in den der Zahlungseingang fiel, angefochten und einen Betrag i.H. von 32.491,-€ erhalten.