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von Lieb Rechtsanwälte

Ist das nur schlecht gemacht oder schon „Bullshit“?

Auch Influencer stehen nicht über dem deutschen Recht. Dies musste jetzt eine Influencerin erfahren, der vom LG Frankfurt im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt worden war, Produkte eines Dritten als „Mehr Bullshit“ zu bezeichnen. Die Influencerin hielt sich nun für besonders clever und verwendete stattdessen die Schreibweisen „Mehr B******t“ und „Noch mehr B***“.

von Joachim Borger | Lieb.Rechtsanwälte

Streitwertgrenze für Urheberrechtsabmahnungen ist europarechtskonform

Ein Urheber, der eine Urheberrechtsverletzung anwaltlich abmahnen lässt, darf die Kosten für die zulässige und begründete Abmahnung vom Verletzer ersetzt verlangen. Jedenfalls gegenüber "unbedarften Privatpersonen" gilt jedoch eine Deckelung. In einem Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken ist die Frage aufgeworfen worden, ob diese Deckelung mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Das LG Saarbrücken gab diese Frage an den EuGH weiter.