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von Lieb Rechtsanwälte

Weitere Liberalisierung bei den Ärzten: Im Bereich der privatärztlichen und Selbstzahlerleistungen dürfen Ärzte auch außerhalb ihres Fachgebietes tätig werden.

Weitere Liberalisierung bei den Ärzten: Im Bereich der privatärztlichen und Selbstzahlerleistungen dürfen Ärzte auch außerhalb ihres Fachgebietes tätig werden. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.02.2011, 1 BvR 2383/10

von Lieb Rechtsanwälte

Entfernung zwischen Zweigpraxis und Vertragsarztsitz

Die Genehmigung einer Zweigpraxis für einen in Einzelpraxis tätigen Vertragsarzt kann wegen Beeinträchtigung der Versorgung am Praxissitz beurteilungsfehlerfrei abgelehnt werden, wenn sie mehr als 125 km – bei einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde – entfernt ist und ihr Betrieb Zeiten umfassen würde, in denen am Ort des Praxissitzes üblicherweise praktiziert wird und kein organisierter Notfalldienst besteht.