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von Lieb Rechtsanwälte

Grober Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

von Lieb Rechtsanwälte

EuGH: Musik in Zahnarztpraxen

In Arztpraxen wird mitunter (sowohl im Warte- als auch im Behandlungsraum) Musik abgespielt. In einem Verfahren, das der EuGH zu entscheiden hatte, wurde ein italienischer Zahnarzt von der italienischen Verwertungsgesellschaft SCF (vergleichbar der deutschen GEMA) zur Zahlung einer angemessen Vergütung wegen der öffentlichen Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke in Anspruch genommen.