„Hohe fachliche Kompetenz, Einsatz und gesunde Kompromisslosigkeit“
Juve-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Wir verstehen uns als unternehmerisch denkender Begleiter und kompetenter Partner unserer Mandanten in allen Rechtsfragen.
Im interdisziplinären Zusammenspiel von Recht und Wirtschaft entwickeln wir für unsere Mandanten innovative - und zugleich praxisnahe - Lösungen, egal, ob wir Sie bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen begleiten oder den Bestand Ihrer IP-Rechte sichern.
Eine funktionierende Teamarbeit, eine hohe Reaktionsschnelligkeit und eine ausgeprägte Branchenkenntnis gewährleisten Ihnen eine persönliche Beratung auf höchstem Niveau. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist hierbei der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen!
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH gilt das sog. „Bargeschäftsprivileg“ (§ 142 InsO) nicht in der Schenkungsanfechtung, wenn ein Dritter dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt gewährt (BGH, Urt. vom 10.03.2022 – IX ZR 4/21).
Unter den Begriff "Influencer" fällt ein Geschäftsfeld, das immer weiter aufblüht und immer wieder neue Rechtsfragen aufwirft. Auch die Finanzverwaltung interessiert sich für diese Art von Einnahmequellen und weiß sich zu helfen, wenn es sein muss.
Der EuGH hat mit Urteil vom 28.04.2022, Az. C-319/20 über die Rüge eines Verbraucherschutzverbandes entschieden, die sich gegen Facebook richtete. Nach Auffassung des EuGH dürfen Verbraucherschutzverbände gegen Datenschutzrechtsverletzungen ohne konkreten Auftrag vorgehen und ohne darlegen zu müssen, dass ein konkreter Schaden eingetreten ist.
Nachdem die Bundesregierung bereits Mitte 2021 das Gesetz für faire Verbraucherverträge verkündet hat, macht sie nun auch hinsichtlich der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Nägel mit Köpfen. Ab dem 01. Juli 2022 ist jedes Unternehmen verpflichtet, bei Verbraucherverträgen, die Online abgeschlossen wurden, einen einfachen Weg zur Kündigung („Kündigungsbutton“) anzubieten.